Innungsgebühren der Tischler-Innung Berlin


Im Bereich der beruflichen Qualifizierung ist die Tischler-Innung Berlin verantwortlich für zahlreiche Aufgaben. Der Aufwand hierfür wird durch Inungsgebühren gedeckt, dies gilt insbesondere für

  • die Erstellung von Ausbildungsunterlagen,
  • die Durchführung von Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen,
  • die Überprüfung im Rahmen der Ausnahmegenehmigung gem. § 8 HWO,
  • die Überprüfung der besonderen Sachkunde gem. § 3 Sachverständigenordnung.