Jetzt neu: Sachverständige erstellen Einzelnachweise

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Einige öffentliche Auftraggeber (wie z.B. die Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesanstalten oder verschiedene Bundesländer wie Berlin) verlangen auf Basis eines Holzerlasses von Bietern für deren Holzprodukte (wie z.B. Möbel oder Bauelemente) eine "Nachweisführung zur nachhaltigen Holzwirtschaft".

Diese Nachweise können Tischler-Betriebe über verschiedene Möglichkeiten erbringen:

  • Auftragsbezogener Einzelnachweis (preisgünstigste Option bei gelegentlichem Bedarf),
  • Beteiligung an einer Gruppenzertifizierung,
  • Einzelzertifizierung des Betriebes.

Manche Tischlereien benötigen "Nachweise nachhaltiger Holzwirtschaft" bei öffentlichen Ausschreibungen nur gelegentlich. Hierfür bilden durch Sachverständige erstellte Einzelnachweise die kostengünstigste Option mit dem geringsten bürokratischen Aufwand. Einzelnachweise sind in Abhängigkeit von der Häufigkeit gegenüber einer Eigen- oder Gruppenzertifizierung i.d.R. deutlich preiswerter und werden von folgenden Tischler-Sachverständigen (nach Umkreis sortiert) durchgeführt:

Einen Nachteil haben die Einzelnachweise (gegenüber einer eigenen Betriebs- oder Gruppenzertifizierung) allerdings doch: Die öffentlichkeitswirksamen Logos (z.B. PEFC oder FSC) sind ohne eine solche eigene Zertifizierung nicht für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. das Marketing der Tischlerei nutzbar. Wer ein „Green Labeling" seines Betriebes wünscht, kommt an einer Einzel- oder Gruppenzertifizierung nicht vorbei.
Bei weiteren Fragen zum Nachweis nachhaltiger Holzwirtschaft oder zum "Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten" (Holzerlass) setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung: Telefon 030 814519430 oder innung@tischler.berlin.