Schwarzarbeiter beschäftigen lohnt sich nicht

© Hauptzollamt Dresden

Durch illegale Beschäftigung, Mindestlohnmanipulation und schattenwirtschaftliche Aktivitäten entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe. Die dadurch hinterzogenen Steuergelder und Sozialversicherungsabgaben fehlen uns für andere wichtige Bereiche wie z.B. Infrastruktur, Arbeitslosenversicherung und Bildung.

Der hohe Grad an Schwarzarbeit im Bau- und Handwerksbereich belastet auch die Betriebe, die ihr Geld auf ehrliche Art und Weise verdienen. Durch die mindere Qualität der durch Schwarzarbeit entstandenen Leistungen wird zusätzlich eine ganze Branche in Misskredit gebracht. Daher ist es für Verbraucher und Handwerker wichtig, gegen Schwarzarbeit anzugehen.

Was genau ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit bezeichnet eine unerlaubte gewerbliche Betätigung. Nach der Handwerksordnung arbeitet derjenige schwarz, der ein Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle als stehendes Gewerbe selbstständig ausübt. In die Handwerksrolle z.B. als Malerbetrieb eintragen lassen kann sich nur, wer über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt. Das ist in der Regel ein Meisterbrief.
Zur Schwarzarbeit gehören auch die Formen der illegalen Beschäftigung z.B. Personal, das keine Arbeitserlaubnis besitzt oder für das der Chef weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer abführt. Teilweise haben Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden/Woche und arbeiten Vollzeit. Auf diese Weise umgehen einige Betriebe auch den Mindestlohn.
Keine Schwarzarbeit sind Gefälligkeitsleistungen, die unentgeltlich auf Grund von persönlichem Entgegenkommen erbracht werden. Ebenso wenig Schwarzarbeit ist Nachbarschaftshilfe, eine unentgeltliche gegenseitige Unterstützung innerhalb der Familie, eines Vereins oder einer örtlichen Gesellschaft.

Auftraggeber müssen auch haften / Kein Anspruch auf Gewährleistung
Das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz erfasst auch den Auftraggeber, der Dienst- und Werkleistungen nicht selbst ausführt, sondern durch handwerksrechtlich nicht zugelassene Subunternehmer ausführen lässt. Illegal handelt auch der, der Subunternehmer einsetzt, von denen er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass sie Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigen (häufig in Verbindung mit Scheinselbständigkeit). Es besteht eine gesteigerte Erkundungspflicht für Auftraggeber, ansonsten drohen hohe Bußgelder. Die Behauptung "das habe ich nicht gewusst" entlastet weder den Schwarzarbeiter, Kunden noch Unternehmer.
Ein weiterer Nachteil für den Kunden bei der Beschäftigung eines Schwarzarbeiters ist die Tatsache, dass er keinen Anspruch auf Gewährleistung hat. Sollte somit durch Schwarzarbeit eine mangelhafte Leistung erbracht worden sein, hat der Kunde kein Recht auf eine kostenfreie Nachbesserung.

Schwarzarbeit wird verfolgt
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist in Deutschland die Bundeszollverwaltung gemeinsam mit den Gebietskörperschaften (z.B. Landkreise und kreisfreie Städte) zuständig. Der zuständige Arbeitsbereich des Zolls ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Zollfahnder beobachten verdächtige Baustellen oder führen präventiv unangekündigte Baustellenbesuche durch, bei denen sie sich zum Beispiel Personalausweise und Lohnunterlagen zeigen lassen.
Weitere Informationen zu Befugnissen und Ansprechpartner erhalten Sie beim Deutschen Zoll. Um sich unnötigen Ärger zu ersparen, gehen Sie lieber gleich auf Nummer sicher und entscheiden sich für einen Innungsbetrieb.
Schwarzarbeiter beschäftigen lohnt sich nicht!