Fragen und Antworten zum Tischler-Schreiner-Heft


Ja, die App kann in den jeweiligen App-Stores (Android, iOS) unter www.Azubiheft.de kostenfrei heruntergeladen werden. Innerhalb der App kann der Azubi dann seine Berichte schreiben. Eine digitale Freigabe der Berichte durch den Ausbilder ist hier nicht möglich.

Betriebe können sich kostenfrei registrieren und das Tischler-Schreiner-Heft testen. Die Registrierung für die Betriebe erfolgt über den jeweiligen Tischler-Schreiner-Campus des zuständigen Landesfachverbands. Alternativ kann auch die Seite www.tischler-schreiner-heft.de genutzt werden.

Das digitale Berichtsheft kostet 19,80 Euro (zzgl. MwSt.) für Innungsmitglieder und 32,00 Euro (zzgl. MwSt.) für Nicht-Innungsmitglieder jeweils pro Azubi und Jahr. Es kann für 1 Jahr, 2 Jahre oder die gesamte Ausbildungszeit (3 Jahre) pro Azubi gebucht werden und verlängert sich nicht automatisch.

Die Lizenz muss innerhalb von 4 Monaten nach dem Anlegen eines Auszubildenden erworben werden. Hiermit werden eventuelle Abgänge während der Probezeit berücksichtig. Unabhängig davon kann eine bestehende Lizenz innerhalb der ersten 6 Monate auf einen anderen Azubi übertragen werden.

Das Tischler-Schreiner-Heft wird kostenpflichtig, wenn der Betrieb die Lizenzen für seine Auszubildenden erwirbt. Diese Lizenzen sind notwendig, um die App des Azubis mit dem Konto des Betriebs zu verbinden. Damit wird dann die gesamte Funktionalität für das Tischler-Schreiner-Heft freigegeben.

Ja, das ist möglich. Hier können für Innungen die Zugänge für die Mitgliedsbetriebe, Prüfungsausschüsse, ÜLU-Ausbilder etc. angelegt werden. Das Einrichten dieses Zugangs erfolgt über unseren Dienstleister. Die Kontaktdaten erfragen Sie bitte bei Ihrem Landesverband.

Ja, Innungen können auch Zugänge für ihre Mitgliedsbetriebe erstellen. Innungen haben dadurch Zugriff auf alle Azubis innerhalb des Innungsbezirkes.

Ja, das digitale Berichtsheft wird überall anerkannt. Gemäß § 13 des Berufsbildungsgesetzes können Auszubildende die Ausbildungsnachweise handschriftlich oder digital schreiben. Festgelegt wird dies zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden im Berufsausbildungsvertrag.

Ja, ein Wechsel zwischen der handschriftlichen und der digitalen Form ist immer möglich. Der Betrieb und der Auszubildende einigen sich schriftlich auf die Änderung. Die zuständige Stelle (Innungen, Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer) ist formlos über die Änderung in Kenntnis zu setzen.

Bescheinigungen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜBL) können vom Auszubildenden als PDF-Datei oder als Foto im Tischler-Schreiner-Heft hinterlegt werden.

Das Berichtsheft ist Eigentum des Azubis und kann bei einem Betriebswechsel mitgenommen werden. Wenn der neue Betrieb das Tischler-Schreiner-Heft noch nicht nutzt, muss er sich zuerst dort registrieren. Danach legt der Betrieb den Azubi in seinem Profil an und damit ist das Tischler-Schreiner-Heft mit dem neuen Betrieb verbunden.

Die Fachdokumentation sollte einen Arbeitsablauf detailliert beschreiben und Angaben machen, welche Werkzeuge und welche Materialien hierzu erforderlich sind. Die Fachdokumentation kann mit einer Zeichnung oder mit einer Skizze ergänzt werden, die vom Azubi selbst angefertigt wird. Diese Dokumentationen sind nicht verpflichtend in der Berufsausbildung des Tischlerhandwerks, können aber zwischen Ausbildenden und Auszubildenden vereinbart werden.

Azubis können Berichte an allen mobilen Endgeräten (Handy/Tablet), aber auch am PC schreiben. Für das Schreiben der Berichte muss eine Verbindung mit dem Internet bestehen. Azubis können die Endgeräte jederzeit wechseln. Falls nicht auf der App geschrieben wird, können Azubis sich per Webbrowser am Tablet, Laptop oder PC registrieren und anmelden.

Nein, eine Offline-Nutzung ist nicht möglich, da die Berichte nicht auf dem Endgerät gespeichert werden.

Die Bereitstellung der Serverkapazitäten erfolgt auf leistungsfähigen, redundant ausgelegten deutschen Servern, auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die Berichte sind bis zu 4 Monaten nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses uneingeschränkt verfügbar.

Im Tischler-Schreiner-Heft werden die Ausbildungsnachweise von dem zuständigen Ausbildenden digital abgezeichnet. Für die Anmeldung zur Prüfung wird eine PDF-Datei mit allen Berichten und Fachdokumentationen erstellt. Dabei wird ein Deckblatt erstellt, auf dem dann Ausbildende und Azubis/Erziehungsberechtigte mit ihrer handschriftlichen Unterschrift bestätigen, dass der Ausbildungsnachweis selbstständig und ohne fremde Hilfe erstellt wurde.

Einmal angenommene Berichte können durch den Ausbildenden bzw. den Azubi grundsätzlich nicht geändert werden. Es gibt allerdings im Betriebsprofil die Möglichkeit, einzelne Berichte nachträglich abzulehnen und damit für die Bearbeitung durch die Azubis wieder freizugeben. Dieser Bericht muss dann durch den Azubi wieder eingereicht werden.

Dokumente können im JPG- oder PDF-Format hochgeladen werden. Im Ausbildungsnachweis sind grundsätzlich keine Fotos vorgesehen, da dieser nur stichpunktartig geführt werden muss. Es gibt die Möglichkeit, in den Fachdokumentationen zusätzlich Fotos und Zeichnungen einzufügen.

Ja, die Ausbilder*innen können ihren Azubis vor dem Abzeichnen Hinweise zu den Berichten schicken. Die Auszubildenden können dann noch Änderungen vornehmen und den Bericht nochmals einreichen. Diese Nachrichten können als Push-Nachricht oder E-Mail verschickt werden. Zusätzlich gibt es auch eine Chatfunktion innerhalb der App.

Ein Wechsel zwischen den unterschiedlichen Endgeräten ist immer möglich. Die Berichte können entweder am PC weitergeschrieben oder die App auf einem neuen Handy installiert werden. Die Berichte bleiben verfügbar. Voraussetzung ist allerdings die Anmeldung mit den entsprechenden Zugangsdaten.

Ja, innerhalb des Betriebsprofils können weitere in der Ausbildung tätige Personen (Ausbildungsleiter, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte, externe Ausbilder) angelegt werden. Diese haben dann unterschiedliche Rechte innerhalb des Tischler-Schreiner-Hefts.

Die Azubis können jederzeit den aktuellen Stand als PDF-Datei speichern. Hierbei werden alle freigegebenen Berichte und die Fachdokumentationen zu einer Datei zusammengeführt. Das Format dieser Datei entspricht der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB). Für die Weitergabe an den Prüfungsausschuss sind folgende Varianten möglich:

  • per E-Mail als PDF-Datei
  • über den Prüferzugang – als PDF anschauen und/oder downloaden
  • per QR-Code anschauen und/oder downloaden
  • ausgedruckt im Ordner

Wenden Sie sich dafür direkt an unseren Dienstleister. Die Kontaktdaten finden sie in Ihrem bestehenden Konto auf www.azubiheft.de.